1.1 Gefährdung durch ABC-Gefahrstoffe

Von den ABC-Gefahrstoffen können die Gefahren der Inkorporation, der Kontamination und der gefährlichen Einwirkung von außen ausgehen.

Inkorporation

ist die Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper.

 

 

 

Grundsatz:

Eine Inkorporation ist auszuschließen!

Kontamination

ist die Verunreinigung der Oberflächen von Lebewesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen mit ABC-Gefahrstoffen.

Grundsatz:

Eine Kontamination ist zu vermeiden, zumindest ist sie so gering wie möglich zu halten! Eine Kontaminationsverschleppung ist zu verhindern.

 

Gefährliche Einwirkung von außen

ist die Einwirkung von Strahlungsenergie und/oder mechanischer Energie auf ein Lebewesen oder Objekt.

Eine gefährliche Strahlungsenergie geht hauptsächlich von radioaktiven Stoffen aus, insbesondere ist sie bei Gamma(γ)- und Neutronen-Strahlern zu erwarten.

Eine gefährliche Einwirkung von Strahlungsenergie kann auch durch alle elektromagnetischen Felder größerer Leistung auftreten, wie z. B. bei Röntgen- oder Radarstrahlen, Ultraviolett-, Wärmestrahlung und Lasern.

Unter einer gefährlichen Einwirkung von mechanischer Energie ist die Einwirkung von Druck - einschließlich Schallwellen - und Splittern/Trümmern zu verstehen, die bei einer Explosion oder einem Behälterzerknall entstehen können.

Grundsatz:

Jede gefährliche Einwirkung von Energie ist so gering wie möglich zu halten.


Jede gefährliche Einwirkung von mechanischer Energie ist zu verhindern.