1.2.2.1 Fachliche Beratung

Für die Vorbereitung und Durchführung von Feuerwehreinsätzen sollen zur Beratung oder Mitwirkung sachverständige Stellen und fachkundige Personen herangezogen

 

werden, die aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse, Ausrüstungen, Einrichtungen oder sonstiger Mittel in der Lage sind, den Feuerwehreinsatz zu unterstützen.

Sachverständige Stellen können z. B. sein:

- Betroffene Einrichtungen mit fachkundigen Betriebsangehörigen;

- Ordnungsbehörden;

- Gewerbeaufsichtsbehörden;

- Behörden für Arbeitsschutz;

- Umweltbehörden;

- Gesundheitsbehörden;

- Bergbaubehörden;

- Wasserwirtschaftsbehörden;

- technische Behörden und Ämter auf kommunaler Ebene, Kreis- oder Regierungsebene (z.B. Tiefbauamt, Stadtreinigungsamt);

- Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Bundesamt für Strahlenschutz, Robert-Koch-Institut und ähnliche Einrichtungen auf Bundesebene;

- Hochschulen, Universitäten;

- Pflanzenschutzämter;

- Veterinärämter;

- Katastrophenschutzdienststellen;

- Analytische Task Force (ATF)

- Regionale Strahlenschutzzentren;

- Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungsfälle, insbesondere Toxisches Informationszentrum (MEDITOX)

- Kompetenzzentren Infektionsschutz;

- Chemiefirmen, insbesondere im Rahmen von TUIS ( T ransport- U nfall- I nformations-und Hilfeleistungs- S ystem);

- Speditionen und Reedereien für gefährliche Güter;

- Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren;

- Streitkräfte;

- Energieversorgungsunternehmen und

- Kampfmittelräumdienste.


Für ABC-Einsätze sollen Fachberater in der Feuerwehr zur Verfügung stehen.

 

Regionale Einsatzplanung

Um das Zusammenwirken mehrerer Feuerwehren im ABC-Einsatz zu ermöglichen, müssen folgende Punkte abgestimmt werden:

- Personal (z. B. spezielle ABC-Einheiten, Fachberater, fachkundige Personen);

- Aus- und Fortbildung (Mannschaft, Führungskräfte);

- Ausstattung (Sondergeräte, -fahrzeuge);

- taktisches Konzept und

- Alarm- und Ausrückeordnung.