1.3.1.3 Dosismess- und Warngeräte
Zur Warnung vor einer Gefährdung von außen sind für bestimmte Einsätze Mess-und Warngeräte vorgesehen. Der Träger wird bei Erreichen eines festgelegten Einsatzrichtwertes gewarnt.
Zur Warnung vor einer Gefährdung von außen sind für bestimmte Einsätze Mess-und Warngeräte vorgesehen. Der Träger wird bei Erreichen eines festgelegten Einsatzrichtwertes gewarnt.