1.3.1 Persönliche Sonderausrüstung

Die persönliche Sonderausrüstung ist von jeder Einsatzkraft zu tragen, die den Gefahrenbereich betritt. Sie dient dem Schutz der Person vor Inkorporation und Kontamination.

Für die Ausrüstung der Einsatzkräfte am Dekon-Platz sind besondere Regelungen zu beachten.