1.4 Aus- und Fortbildung
Für Einsätze in Verbindung mit ABC-Gefahrstoffen sind dafür ausgebildete Einsatzkräfte erforderlich.
Die Ausbildung gliedert sich in:
- ABC-Einsatz
- Führen im ABC-Einsatz
- ABC-Dekontamination P/G
- ABC-Erkundung
Die Mindestanforderungen an die Ausbildung sind in der FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ festgelegt. Für Einheiten, die für einen ABC-Einsatz vorgesehen sind, sind im jährlichen Ausbildungsdienst mindestens einmal
- eine Fortbildung zu Einsätzen mit ABC-Gefahrstoffen einschließlich der Dekontamination sowie
- eine Übung im Einsatz mit ABC-Gefahrstoffen durchzuführen.
Hierbei ist auf die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren sowie weiterer zuständiger Stellen, z. B. Rettungsdienst, Polizei, Umweltbehörden, besonderer Wert zu legen.