1.5.1 Lagefeststellung

Bei der Erkundung des Schadenereignisses/der Schadenlage ist eine frühe Feststellung von Art, Eigenschaft und Menge der beteiligten ABC-Gefahrstoffe sowie ihre Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt von entscheidender Bedeutung.

Zur eindeutigen Klärung der Eigenschaften vorhandener Stoffe und der von ihnen ausgehenden Gefahren, müssen die Einsatzkräfte alle zur Verfügung stehenden

Informationsmöglichkeiten nutzen. Die Ergebnisse sind in die Lagebeurteilung einzubeziehen.

Es gibt grundsätzlich drei Informationsmöglichkeiten:

- eigene Wahrnehmungen,

- Informationsquellen (z.B. Fahrer, fachkundige Personen, Begleitpapiere, Kennzeichnung),

- Gefahrstoffnachweis an der Einsatzstelle.

Zur Informationsgewinnung wird folgendes Stufenkonzept angewendet:

 

Stufe 1: Sofortinformation (z. B. Gefahrzettel, Feuerwehrpläne)

Stufe 2: Kurzinformation (z. B. Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Begleitpapiere)

Stufe 3: Detaillierte Information (z. B. Datenbanken, Nachschlagewerke)

Stufe 4: Experteninformation (z. B. Spezialisten, besondere Gefahrguteinheiten)

 

Das Verfahren zur Feststellung des ABC-Gefahrstoffes oder der Stoffgruppe, insbesondere die Ermittlung der Stoffeigenschaften und der zu treffenden Einsatzmaßnahmen, kann an Einsatzstellen zeitraubend und schwierig und in einigen Fällen, insbesondere bei B-Einsätzen, zeitnah nicht möglich sein. Oft stehen die notwendigen Unterlagen am Einsatzort nicht zur Verfügung. Dies macht es erforderlich, die (Feuerwehr-)Leitstellen, die auf diese Aufgaben entsprechend vorbereitet sein müssen, in die Ermittlungsaufgaben einzubeziehen und dort die benötigten Informationen abzurufen.

Bei der Übertragung von Daten ist auf die sichere Übermittlung sowohl von Produktnamen als auch der damit zusammenhängenden Informationen zur Einsatzleitung zu achten! Die Übertragung erfolgt daher am besten schriftlich per Mobilfax oder Datenfunk oder durch Buchstabieren mittels Buchstabiertafel gemäß PDV/DV 810.3 „Sprechfunkdienst“.

Bei Schadenfällen in Betrieben, Lägern oder Umschlagstellen für ABC-Gefahrstoffe steht in der Regel neben betrieblichen Einsatzplänen fachkundiges Personal nur während der Arbeitszeit zur Verfügung.

Achtung:

Ladung oder Versandstücke aber auch Lagerbehälter und Räumlichkeiten können falsch oder unklar gekennzeichnet sein. Außerdem sind ABC-Gefahrstoffe in Transporteinheiten erst ab einer bestimmten Menge oder verpackungsabhängig kennzeichnungspflichtig. Ein Vergleich der Begleitpapiere mit der Ladung (Plausibilitätsprüfung) ist nach Möglichkeit durchzuführen.

Es ist ferner besonders zu erkunden:

- Möglichkeit des Eindringens des gefährlichen Stoffes in Erdreich, Gewässer oder Umgebungsatmosphäre;

- Möglichkeit des Eindringens des gefährlichen Stoffes in Kanalisation, tiefliegende Räume oder Versorgungsleitungen;

- Möglichkeiten der besonderen Gefährdung der unmittelbaren oder mittelbaren Nachbarschaft.