1.5.2 Lagebeurteilung
Zur Beurteilung der möglichen Gefährdung ist für AC-Gefahrstoffe die zu erwartende Einsatzdosis aus der Einsatzzeit und der Dosisleistung oder der Konzentration der Gefahrstoffe, für B-Gefahrstoffe das Infektionsrisiko abzuschätzen.
Für die Einschätzung dieser Gefahren sind Beurteilungswerte erforderlich, die einen Zusammenhang zwischen Einwirkdosis und der daraus resultierenden Gesundheitsgefahr oder Art des B-Gefahrstoffes und der daraus resultierenden Gesundheits- oder Infektionsgefahr herstellen.
Beurteilungswerte
Beurteilungswerte sind für die Lagebeurteilung nur dann sinnvoll, wenn die zugrundeliegenden Konzentrationswerte an der Einsatzstelle zeitnah auch ermittelt werden können. Dies ist derzeit für B-Gefahrstoffe nicht möglich.
Beurteilungswerte können herangezogen werden zur Abschätzung der
- Explosionsgefahr
Prozentwert der unteren Explosionsgrenze in Luft (%-UEG)
- Gefahr durch ionisierende Strahlung
Dosis, Dosisleistung und Kontamination
- Gesundheitsgefahr durch C-Gefahrstoffe
Einsatztoleranzwerte (ETW) nach vfdb-Richtlinie 10/01
Störfall–Konzentrationsleitwerte (AEGL-Acute exposure guideline levels): AEGL-2 für einen Expositionszeitraum von 4 h oder
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900.
Ausbreitung
ABC-Gefahrstoffe können sich über die Atmosphäre, Gewässer oder durch Verschleppung ausbreiten. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, die meteorologischen und topographischen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Kontaminationsverschleppung durch Menschen, Tiere, Fahrzeuge und Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs ist in die Beurteilung mit einzubeziehen. Mögliche Veränderungen sind zu beachten.
Es ist zu beurteilen, ob die Gefahr besteht, dass eine Stofffreisetzung erst während des Einsatzes ausgelöst werden kann.