1.5.3.1 Fahrzeugaufstellung

Bei der Fahrzeugaufstellung ist zu beachten, dass die Fahrzeuge einsatzfähig und ungefährdet bleiben. Bei unklarer Lage ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m zum gemeldeten Objekt einzuhalten.

Bei ABC-Einsätzen ist außerdem besonders zu beachten:

- möglichst mit dem Wind anfahren;

- auf Windrichtungsänderungen achten;

- Fahrzeuge in Abhängigkeit vom Stoff (z.B. bei kalten oder Schwergasen) nicht in Senken aufstellen;

- auf Gefälle im Gelände achten und

- Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen.

Stehen Fahrzeuge (z. B. des Ersteinsatzes oder für Sonderanwendungen) im Gefahrenbereich, so gelten diese bis zum Nachweis des Gegenteils als kontaminiert und dürfen den Gefahrenbereich nicht verlassen.