1.5.3.3 Ergänzende Maßnahmen

Diese Maßnahmen ergänzen die Erstmaßnahmen. Erstmaßnahmen und ergänzende Maßnahmen können von ABC-Einsatzkräften getroffen werden und sind in der Regel bei allen ABC-Gefahrenlagen zuerst einzuleiten. Sie sind auch dann zu treffen, wenn Art, Eigenschaften und Menge der Gefahrstoffe noch nicht vollständig erkundet wurden.

Ergänzende Maßnahmen sind z. B.:

- Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben;

- Einsatzkräfte schützen;

- Dekontamination/Desinfektion vorbereiten;

- Brandbekämpfung im Gefahrenbereich vorbereiten;

- Informationen über den Gefahrstoff einholen;

- Fachkundige Personen (Gefahrengruppe III) und sachverständige Stellen hinzuziehen;

- zuständige Behörden benachrichtigen.

 

Parallel zu diesen Maßnahmen ist die Erkundung der Gefahrenlage voranzutreiben, um so früh wie möglich die speziellen Maßnahmen einzuleiten.

Besteht der Verdacht, dass abfließendes Wasser (z. B. Löschwasser) mit ABC-Gefahrstoffen kontaminiert ist, so müssen Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung (Löschwasserrückhaltung) getroffen werden.