2.2.2.1 Persönliche Sonderausrüstung
Atemschutz
Ab Gefahrengruppe IIA sind im Gefahrenbereich grundsätzlich Isoliergeräte zu tragen. Der Einsatz von Filtergeräten ist nur dann zulässig, wenn die Einsatzgrundsätze der FwDV 7 berücksichtigt werden.
Körperschutz
Kann im Verlauf eines Einsatzes nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es zum direkten Kontakt mit radioaktiven Stoffen kommt, ist eine der Lage angemessene Kontaminationsschutzkleidung zu tragen.
Als geeignet sind insbesondere anzusehen:
Gefahrengruppe IIA
für den Ersteinsatz mindestens Körperschutz Form 1 (Kontaminationsschutzhaube)
Gefahrengruppe IIIA
Körperschutz Form 2 oder 3 (Kontaminations- oder Chemikalienschutzanzug)
Bei leichtflüchtigen Radionukliden, bei denen eine Inkorporation über die Haut möglich ist, muss grundsätzlich Körperschutz Form 3 getragen werden.
Personendosimeter
Das Personendosimeter dient zur Dokumentation der im Einsatzverlauf aufgenommenen Personendosis. Es wird unter der Kontaminationsschutzkleidung im Brustbereich getragen. Es ist darauf zu achten, dass das Dosimeter nicht durch andere Ausrüstungsgegenstände außer von der Kontaminationsschutzkleidung überdeckt wird.
Dosiswarngerät
Das Dosiswarngerät warnt den Träger bei Erreichen des einsatzbezogenen Dosisrichtwertes. Da das Dosiswarngerät auch im Einsatz mit der Hand erreichbar sein muss, da Schaltvorgänge erforderlich sein können, ist es bei Körperschutz Form 1 und 2 im Brustbereich erreichbar zu tragen. Beim Körperschutz Form 3 muss das Dosiswarngerät im Inneren des Anzuges getragen werden.