2.3.2.1 Gefahrenbereich
Nach Messung ist der Gefahrenbereich so zu legen, dass die Gamma(γ)-
Dosisleistung außerhalb des Gefahrenbereiches 25 µSv/h nicht überschreitet. Die Dosisleistung an der Grenze des Gefahrenbereiches ist während der Gesamtdauer des Einsatzes mit Hilfe von Dosisleistungswarngeräten laufend zu überprüfen.
Da die Dosisleistungswarngeräte ausschließlich die Gamma(γ)-Dosisleistung messen, sind Bereiche, bei denen eine Kontamination oder der Verdacht auf eine Kontamination besteht, z. B. durch luftgetragene radioaktive Stoffe, in den Gefahrenbereich mit einzubeziehen.