2.3.2.2 Grundsätze

Die Einsatzmaßnahmen sind so zu planen, dass jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Menschen und Umwelt vermieden wird.

Soweit zeitlich möglich, ist der Einsatzablauf für die vorgehenden Einsatzkräfte aufgrund vorhandener Erkundungsergebnisse vorab detailliert zu planen. Die vorgehenden Einsatzkräfte sind in den vorgesehenen Ablauf einzuweisen.


Abstand halten

Die im Einsatz erhaltene Personendosis ist umso geringer, je größer der Abstand zur Strahlenquelle ist.

Für Manipulationen am Strahler oder zur Bergung von radioaktiven Stoffen sind daher Hilfsmittel wie Ferngreifer, Schaufeln usw. zu nutzen. Zur Messung der Dosisleistung in der Umgebung starker Strahlenquellen ist die Verwendung von teleskopierbaren Sonden sinnvoll.

 

Aufenthaltsdauer begrenzen

Je kürzer die Aufenthaltsdauer im Strahlungsfeld ist, desto geringer ist die aufgenommene Dosis. Dieser Grundsatz gewinnt um so mehr an Bedeutung, je höher die Dosisleistung ist.

 

Abschirmung nutzen

Durch Nutzung von Deckungsmöglichkeiten aus massivem Material, z. B. Wände, Erdwälle, wird die Dosisleistung und dadurch die Personendosis stark reduziert.

Es ist darauf zu achten, dass Abschirmungen zerstört oder unwirksam sein können.

Bei der Sicherung radioaktiver Stoffe ist auf eine ausreichende Abschirmwirkung des Sicherungsbehältnisses zu achten. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Behältnisse aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.

 

Abschalten

Röntgengeräte und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen sind abzuschalten. Dabei ist zu beachten, dass, sofern beim Betrieb der Anlage Neutronen oder hochenergetische Gammastrahlung (größer 20 MeV) entstehen, auch nach dem Abschalten noch höhere Dosisleistungen vorliegen können.