2.3.2 Einsatzmaßnahmen

Je nach Zuständigkeitsregelungen sind die wesentlichen Aufgaben der Feuerwehr im A-Einsatz:

- Gefahrenbereiche erkunden und absperren,

- Menschen in Sicherheit bringen,

- die Schadenausbreitung und insbesondere die Ausbreitung radioaktiver Stoffe verhindern.

Letzteres kann das Sichern eines freigewordenen radioaktiven Stoffes in einem dichten Behälter/Abschirmbehälter und das Verbringen an eine sichere Stelle erforderlich machen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, so sollte mindestens versucht werden, die radioaktiven Stoffe behelfsmäßig abzuschirmen und eine Gefahrenausbreitung aus diesen Bereichen zu unterbinden.

Insbesondere ist zu vermeiden, dass radioaktive Stoffe durch Einsatzmaßnahmen unnötig verbreitet werden (z. B. Türen zu Kontrollbereichen schließen, sparsamer Löschmitteleinsatz, kein Entlüften verrauchter Bereiche in die Atmosphäre).

Weitergehende Maßnahmen erfolgen nur auf Anweisung der zuständigen Behörde im Rahmen der Amtshilfe.