3.3.1 Erkundung und Beurteilung

Die Lagefeststellung an Einsatzstellen mit B-Gefahrstoffen wird maßgeblich von Art und Menge der biologischen Gefahrstoffe bestimmt. Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:

- Um welche Materialien/Mikroorganismen handelt es sich?

- Welcher Risikogruppe werden sie zugeordnet?

- Sind ansteckungsgefährliche Stoffe frei geworden?

- Wie sind die Eigenschaften (Übertragungswege, Infektionswege, Überlebensbedingungen, Gefährlichkeit für Menschen, Tiere und Umwelt)?

- In welcher Art und Menge liegen sie vor?

- Wo sind die Standorte von Kühl-, Gefrier- und Brutschränken sowie Sicherheitswerkbänken?

- Welcher Art und aus welchem Material sind die Aufbewahrungsbehälter

- Welche Art der Desinfektion ist geeignet und wo ist vor Ort das Desinfektionsmittel gelagert?

- Besteht die Gefahr der Ausbreitung z. B. durch Löschwasser oder über die Atmosphäre?

- Gibt es Rückhalteeinrichtungen?

- Wie funktionieren die Schleusen und das Lüftungssystem?


Anlagen, Räume und Transportbehälter, in denen sich B-Gefahrstoffe befinden oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Anlage 5) gekennzeichnet. In medizinischen Bereichen gibt es jedoch Ausnahmen von der Anzeige-, Genehmigungs- und Kennzeichnungspflicht. Auf die Erkundung vor Ort ist hier besonderer Wert zu legen.

Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, sind die Trupps zur Erkundung mit Körperschutz Form 3 auszurüsten.

Häufig besteht an Einsatzstellen mit biologischen Arbeitsstoffen zusätzlich noch eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch chemische Stoffe. Falls auch radioaktive Stoffe

vorliegen, sind diese Bereiche entsprechend gekennzeichnet.