3.3.2.4 Dekontamination

Bei Einsätzen mit B-Gefahrstoffen ist ab der Gefahrengruppe IIB in der Regel eine Desinfektion durchzuführen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Desinfektion von Materialien und der Desinfektion der Haut bzw. Wunden. Es dürfen nur geeignete Desinfektionsmittel verwendet werden.

Die besonderen Hygienemaßnahmen sind vom Einsatzpersonal zu beachten. Nach der Grobdekontamination der Schutzkleidung haben die Einsatzkräfte bei Einsätzen in der Gefahrengruppe IIB Schutzkleidung und Gerät, bei Einsätzen in der Gefahrengruppe IIIB die gesamte Kleidung bei Verlassen des Gefahrenbereichs am Dekon-Platz abzulegen. Hände, Gesicht, Haare und benetzte Hautstellen sind zu desinfizieren und zu reinigen. Gegebenenfalls ist zu duschen. Die Anweisungen fachkundiger Personen sind zu beachten.