4.2.2.1 Persönliche Sonderausrüstung

Aufgrund der stark unterschiedlichen chemischen/physikalischen Eigenschaften von C-Gefahrstoffen muss der Einsatzleiter über den Umfang der persönlichen Sonderausrüstung im konkreten Fall entscheiden.

Grundsätzlich ist im Einsatz mit gefährlichen chemischen Stoffen nicht unbedingt Atemschutz oder der Einsatz von Chemikalienschutzanzügen erforderlich.

Beispielsweise können bei Mineralöleinsätzen Gummi- oder Polymerhandschuhe, -

stiefel und entsprechende Jacken oder Kleidung, die Öle nicht ins Gewebe aufnehmen, ausreichend sein.

Bei Explosivstoffen kann auf die persönliche Sonderausrüstung häufig ganz verzichtet werden.

Körperschutz

Kann im Verlauf eines Einsatzes nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es zum direkten Kontakt mit C-Gefahrstoffen kommt, ist eine der Lage angemessene Schutzkleidung zu tragen.

Als geeignet sind insbesondere anzusehen:

 

Gefahrengruppe IIC mindestens Körperschutz Form 1

Gefahrengruppe IIIC Körperschutz Form 2 oder 3