4.2.2.2 Sonstige Sonderausrüstung

Nachweisgeräte

Ein wesentliches Mittel der Lageerkundung kann neben der Ermittlung des Stoffes über Einsatzunterlagen und Kennzeichnung auch der Nachweis des Stoffes durch Geräte der Feuerwehr sein.

Der Nachweis von Gefahrstoffen und die Probenahme durch Einsatzkräfte der Feuerwehr ist abhängig von der Lage, den personellen und gerätetechnischen Möglichkeiten sowie von den spezifischen Eigenschaften der vorhandenen Gefahrstoffe. Der Zeitpunkt des Gefahrstoffnachweises oder der Probenahme hat wesentlichen Einfluss auf die Anwendbarkeit bei einsatztaktischen Entscheidungen und der Festlegung erforderlicher Folgemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Fachbehörden.

Die Geräte und die Taktik des Messens und Nachweisens unterliegen einer ständigen wissenschaftlich-technischen Entwicklung, deshalb können die im Rahmen der sonstigen Sonderausrüstung einzusetzenden Geräte oder Gerätegruppen hier nicht abschließend aufgeführt werden.