4.2.3 Umfang der Sonderausrüstung

Für eine Gruppe ist die persönliche Sonderausrüstung für mindestens sechs Einsatzkräfte vorzuhalten.

Von der sonstigen Sonderausrüstung sind für die Gruppe mindestens erforderlich:

- 6 Atemfilter ABEK2-P3 (Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)

- 2 Filtergeräte mit Atemfilter ABEK2-P3 (Schlauchtrupp)

- 2 leichte Schutzanzüge (Schlauchtrupp)

- pH-Wert – Indikatoren

- Spürpulver/Spürpapier

- Öltestpapier

- Lecksuchspray

- Wassernachweispaste

- Prüfröhrchen mindestens für Stoffe nach vfdb-Richtlinie 10/01

- Explosionsgrenzen-Warngeräte

- 7 Handsprechfunkgeräte (Gruppenführer, Maschinist (Atemschutzüberwachung), Angriffstrupp, Wassertrupp)

- geeignetes Absperrmaterial.

Je nach Länder-/Standortregelungen ist die Sonderausrüstung durch Arbeitsgeräte und Verbrauchsmaterialien zu ergänzen.