4.2.3 Umfang der Sonderausrüstung
Für eine Gruppe ist die persönliche Sonderausrüstung für mindestens sechs Einsatzkräfte vorzuhalten.
Von der sonstigen Sonderausrüstung sind für die Gruppe mindestens erforderlich:
- 6 Atemfilter ABEK2-P3 (Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- 2 Filtergeräte mit Atemfilter ABEK2-P3 (Schlauchtrupp)
- 2 leichte Schutzanzüge (Schlauchtrupp)
- pH-Wert – Indikatoren
- Spürpulver/Spürpapier
- Öltestpapier
- Lecksuchspray
- Wassernachweispaste
- Prüfröhrchen mindestens für Stoffe nach vfdb-Richtlinie 10/01
- Explosionsgrenzen-Warngeräte
- 7 Handsprechfunkgeräte (Gruppenführer, Maschinist (Atemschutzüberwachung), Angriffstrupp, Wassertrupp)
- geeignetes Absperrmaterial.
Je nach Länder-/Standortregelungen ist die Sonderausrüstung durch Arbeitsgeräte und Verbrauchsmaterialien zu ergänzen.