4.3.1 Erkundung und Beurteilung
Die Lagefeststellung an Einsatzstellen mit C-Gefahrstoffen wird maßgeblich von Art, Menge und Eigenschaften der Gefahrstoffe bestimmt. Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:
- Sind Gefahrstoffe frei geworden und wie groß ist die Freisetzungsrate?
- In welcher Menge sind die Gefahrstoffe vorhanden?
- Um welche C-Gefahrstoffe handelt es sich und welche Stoffe können durch Reaktion entstehen?
- Welche chemischen/physikalischen und gefährlichen Eigenschaften haben die Stoffe?
- Sind die Teile der Sonderausrüstung beständig gegen die konkret vorliegenden C-Gefahrstoffe?
- Besteht bei gas-/dampfförmigen Stoffen die Gefahr der Hautresorption?
- Können sich explosionsfähige Atmosphären bilden?
- Sind Sprengstoffe vorhanden?
- Sind Druckbehälter vorhanden?
Kennzeichnungsvorschriften für C-Gefahrstoffe sind vielfältig. Sie können an dieser Stelle nicht umfassend wiedergegeben werden. Eine Aufstellung, der wichtigsten Kennzeichnungsmöglichkeiten ist in der Anlage 6 zu finden.
Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, sind die zur Erkundung vorgehenden Trupps mit Körperschutz Form 3 auszurüsten.