4.3.1 Erkundung und Beurteilung

Die Lagefeststellung an Einsatzstellen mit C-Gefahrstoffen wird maßgeblich von Art, Menge und Eigenschaften der Gefahrstoffe bestimmt. Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:

- Sind Gefahrstoffe frei geworden und wie groß ist die Freisetzungsrate?

- In welcher Menge sind die Gefahrstoffe vorhanden?

- Um welche C-Gefahrstoffe handelt es sich und welche Stoffe können durch Reaktion entstehen?

- Welche chemischen/physikalischen und gefährlichen Eigenschaften haben die Stoffe?

- Sind die Teile der Sonderausrüstung beständig gegen die konkret vorliegenden C-Gefahrstoffe?

- Besteht bei gas-/dampfförmigen Stoffen die Gefahr der Hautresorption?

- Können sich explosionsfähige Atmosphären bilden?

- Sind Sprengstoffe vorhanden?

- Sind Druckbehälter vorhanden?

Kennzeichnungsvorschriften für C-Gefahrstoffe sind vielfältig. Sie können an dieser Stelle nicht umfassend wiedergegeben werden. Eine Aufstellung, der wichtigsten  Kennzeichnungsmöglichkeiten ist in der Anlage 6 zu finden.

Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, sind die zur Erkundung vorgehenden Trupps mit Körperschutz Form 3 auszurüsten.