Anlage 1: Begriffsbestimmungen

ABC-Gefahrstoffe

ABC-Gefahrstoffe sind radioaktive Stoffe und Materialien (A-Gefahrstoffe), biologische Stoffe und Materialien (B-Gefahrstoffe) und chemische Stoffe und Materialien (C-Gefahrstoffe), die natürlich vorkommen oder künstlich erzeugt wurden und von denen Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen ausgehen können.


A-Einsatz

Der A-Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften an Einsatzstellen, an denen Gefahren durch A-Gefahrstoffe erkennbar sind oder vermutet werden.

Absperrbereich

Der Absperrbereich ist der unmittelbar an den Gefahrenbereich angrenzende Teil der Einsatzstelle. Er ist die Aufstellungs-, Bewegungs- und Bereitstellungsfläche für Einsatzkräfte. Im Absperrbereich sind keine Gefahren durch ABC-Gefahrstoffe erkennbar oder zu vermuten.

B-Einsatz

Der B-Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften an Einsatzstellen, an denen Gefahren durch B-Gefahrstoffe erkennbar sind oder vermutet werden.


Beständigkeitsliste

Beständigkeitslisten sind Listen, die Angaben zur mechanischen und thermischen Beständigkeit sowie zur Chemikalienresistenz von Einsatzmitteln enthalten. Diese Listen werden vom Hersteller nach meist festgelegten Prüf- und Beurteilungskriterien erstellt.

Beurteilungswerte

Die Beurteilungswerte stellen einen Zusammenhang zwischen Einwirkdosis eines ABC-Gefahrstoffes und der Gesundheitsgefahr oder der Art des B-Gefahrstoffes und der daraus resultierenden Infektionsgefahr für Einsatzpersonal ohne persönliche Sonderausrüstung und sonstige ungeschützte Personen her.


C-Einsatz

Der C-Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften an Einsatzstellen, an denen Gefahren durch C-Gefahrstoffe erkennbar sind oder vermutet werden.


Dekon

Dekon ist die Bezeichnung für die Dekontamination durch Einsatzkräfte. Dekon ist die Grobreinigung zur Reduzierung einer Kontamination bei Einsatzkräften und anderen betroffenen Personen (Dekon-P) sowie von Geräten (Dekon-G). Die Dekon beinhaltet auch Maßnahmen zur Desinfektion bei B-Gefahrstoffen.


Dekon-Platz

Der Dekon-Platz ist der festgelegte Ort zur Durchführung der Dekon. Der Dekon-Platz wird in einen „Schwarzbereich“ (unreine Seite) und einen „Weißbereich“ (reine Seite) unterteilt.

Dekon-Staffel

Die Dekon-Staffel ist die taktische Einheit, die beim Einsatz eines Zuges die Dekon durchführt. Der Zug im ABC-Einsatz ist deshalb um die Dekon-Staffel zu erweitern.

Die Dekon-Staffel besteht aus dem Staffelführer und fünf Einsatzkräften (1/5/6). Ist die Dekon mehrerer Personen gleichzeitig erforderlich, ist die Dekon-Staffel durch weitere Einsatzkräfte zu ergänzen.


Geeignete Ärzte

Geeignete Ärzte im Sinne dieser Vorschrift sind entsprechend der jeweiligen Gefährdung (A, B oder C) zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen zugelassene Ärzte. Für den A-Einsatz sind dies nach § 64

StrlSchV ermächtigte Ärzte. Für B- und C-Einsätze sind dies gemäß § 15 (2) BioStoffV oder § 14 (2) GefStoffV Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ tragen. Anforderungen hierzu sind im § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt.

Fachberater in der Feuerwehr

Fachberater in der Feuerwehr sind Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen, die zur Beratung und Unterstützung in die Feuerwehr aufgenommen wurden.

Aufgabe der Fachberater ist es, die Führungskräfte im Einsatz fachlich zu beraten und bei der Einsatzvorbereitung, bei Übung und Ausbildung zu unterstützen.

Als Fachberater für ABC-Einsätze sind Personen mit abgeschlossener einschlägiger technischer, naturwissenschaftlicher bzw. medizinischer Universitäts-, Hochschul-oder Fachhochschulausbildung (Diplom-Abschluss bzw. Approbation) besonders geeignet.

Aus der Funktion des Fachberaters sind keine Führungs- und Einsatzbefugnisse abzuleiten.

fachkundige Person

Eine fachkundige Personen ist eine Person, die von den Einsatzkräften zur Beratung bzw. Hilfeleistung im ABC-Einsatz herangezogen werden kann. Sie muss aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse oder der ihr zur Verfügung stehenden Ausrüstungen oder Einrichtungen dazu in der Lage sein.

Die Fachkunde zu A-, B- oder C-Gefahrstoffen ist nachzuweisen.

Gefahrenbereich

Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem ABC-Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet werden.


Gefahrengruppen

Im Rahmen der Vorbereitung auf Einsätze werden Bereiche mit ABC-Gefahrstoffen nach dem möglichen Ausmaß der Gefährdung und der notwendigen Maßnahmen in Gefahrengruppen unterteilt.

Die Unterteilung erfolgt mit Unterstützung des Betreibers und der zuständigen Behörde.

Entsprechend den durchzuführenden Maßnahmen werden 3 Gefahrengruppen unterschieden:

- Gefahrengruppe I

- Gefahrengruppe II

- Gefahrengruppe III.

Für die Unterteilung von Bereichen mit A-, B- oder C-Gefahrstoffen sind spezielle Kriterien festgelegt. Die drei Gefahrengruppe werden entsprechend den zugrundegelegten Unterteilungskriterien mit A für radioaktive (IA, IIA, IIIA), B für biologische (IB, IIB, IIIB) und C für chemische Gefahrstoffe (IC, IIC, IIIC) unterschieden.


Maßnahmengruppe (MG)

Sind Art und Eigenschaften von C-Gefahrstoffen bekannt, erfolgt eine Zuordnung zu Maßnahmengruppen (MG).

Zu jeder Maßnahmengruppe werden folgende Angaben gemacht:

- Gefahren

- spezielle Maßnahmen

- zusätzliche Hinweise.

Es werden acht Maßnahmengruppen unterschieden.

Bei zunächst unbekannten C-Gefahrstoffen erfolgt die Einteilung nach der vorhandenen Kennzeichnung.

Not-Dekon (Dekon-Stufe I)

Bei der Not-Dekon handelt es sich um Notfallmaßnahmen. Sie ist sofort beim Einsatz des ersten Trupps im Gefahrenbereich durch mindestens zwei Einsatzkräfte sicher zu stellen.

Maßnahmen der Not-Dekon werden eingeleitet bei Beschädigung der Schutzausrüstung, Atemluftmangel, Verletzungen, Kontamination der Haut oder Inkorporation.

Nullrate

Die Nullrate ist die mit einem Messgerät registrierte Anzahl von Impulsen pro Zeiteinheit – meist eine Sekunde -, die auch ohne Vorhandensein eines radioaktiven Präparates angezeigt werden. Die Nullrate hat ihre Ursache in den natürlichen und künstlichen radioaktiven Stoffen in unserer Umwelt einschließlich unseres eigenen Körpers.

Die Nullrate hängt stark vom Ort (insbesondere von der Meereshöhe) und der Umgebung, Messung im Freien oder in Gebäuden (Baustoffe, Abschirmung, Lüftung), ab.

Bei einem gegenüber der Nullrate erhöhten Messwert sind radioaktive Stoffe über der normalen Konzentration, z. B. eine Kontamination, vorhanden.

Überschreitet der Wert die dreifache Nullrate, ist von einer Kontamination auszugehen.


Sonderausrüstung

Zur Bekämpfung und Beseitigung der Gefahren durch ABC-Gefahrstoffe benötigen die Einsatzkräfte ergänzend zur allgemeinen Ausrüstung eine Sonderausrüstung.

Die Sonderausrüstung darf nur von dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden.

Für die wesentlichen Teile der Sonderausrüstung gibt es Prüf- und Zulassungsrichtlinien. Die Gebrauchsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

Die Sonderausrüstung gliedert sich in:

- persönliche Sonderausrüstung

- sonstige Sonderausrüstung.


Die persönliche Sonderausrüstung ist von jeder Einsatzkraft zu tragen, die den Gefahrenbereich betritt. Sie dient dem Schutz der Person und besteht aus folgenden Teilen:

- Atemschutz

- Körperschutz

- Dosismess- und Warngeräte.

Die sonstige Sonderausrüstung ist zur Erkundung der Gefahren an ABC-Einsatzstellen und deren Beseitigung bzw. Eingrenzung erforderlich. Sie besteht aus folgenden Teilen:

- Schutzausrüstung am Dekon-Platz;

- Nachweisgeräte;

- sonstige Geräte und Materialien.

Art, Umfang und Standort der Sonderausrüstung bestimmen sich nach Aufgabenstellung und zu erwartenden Einsätzen.

Spezielle Maßnahmen

Die speziellen Maßnahmen sind Teil der Einsatzmaßnahmen im ABC-Einsatz.

Einsatzmaßnahmen im ABC-Einsatz gliedern sich in:

- Fahrzeugaufstellung;

- Erstmaßnahmen;

- ergänzende Maßnahmen;

- spezielle Maßnahmen;

- abschließende Maßnahmen.

Im Gegensatz zu Fahrzeugaufstellung, Erstmaßnahmen und ergänzenden Maßnahmen hängen die speziellen Maßnahmen stark von Art, Eigenschaft und Menge der Gefahrstoffe ab. Spezielle Maßnahmen können deshalb erst nach einer weitgehenden Erkundung der Gefahrenlage geplant und eingeleitet werden.

Bei C-Gefahrstoffen sind die speziellen Maßnahmen wesentlicher Teil der Angaben zu den acht Maßnahmengruppen.