5.2 Zuordnung des Atemanschlusses
Atemanschlüsse können den Einsatzkräften persönlich zugeteilt werden und/oder Teil der Fahrzeugbeladung sein.
Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden. Die Maskenbrille muss in den persönlich zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein und im Einsatz und bei Übungen getragen werden. Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusses verlaufen, sind nicht zulässig.
Wenn der Atemanschluss zur persönlichen Ausrüstung gehört, ist die personenbezogene Zuordnung in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
Es ist sicherzustellen, dass jedem Atemschutzgeräteträger ein passender Atemanschluss zur Verfügung steht.