7.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze
• Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.
• Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen.
• Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden.
• Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen.
• Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen.
Vor und während der Einnahme von Speisen und Getränken ist die Hygiene zu beachten.