7.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze 

•  Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.

•  Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen.

•  Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden.

•  Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen.

•  Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen.

Vor und während der Einnahme von Speisen und Getränken ist die Hygiene zu beachten.