7.4 Atemschutzüberwachung 

Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten und bei jeder Übung mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.

Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.

Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Geeignete Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung  kennen.

Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit ist durch die Atemschutz-

überwachung der Atemschutztrupp auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen.  

Die Registrierung soll enthalten:

•  Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen

•  Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems  

•  Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit

•  Erreichen des Einsatzzieles

• Beginn des Rückzugs

Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren.

Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.