FwDV 10
Feuerwehr- Dienstvorschrift 10
Stand November 2019
Die tragbaren Leitern
Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV) per Umlaufbeschluss am 8. Juli 2020 genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
(Bei Nachdruck ist die Zustimmung des AFKzV einzuholen. Es ist dann folgender Text auf der Innenseite der Umschlagseite abzudrucken.)
Druck mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV).
Vorwort
Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes zur Einführung empfohlen. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) gilt für den Einsatz, insbesondere zur Menschenrettung. Sie gilt auch für die Ausbildung.
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst auf solche Festlegungen, die für Ausbildung und Einsatz der taktischen Einheiten und der einzelnen Feuerwehrangehörigen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen sollen im Hinblick auf die angestrebte eigenverantwortliche Mitarbeit aller Beteiligten nicht getroffen werden.
Die bildlichen Darstellungen in der vorliegenden FwDV 10 sagen aus, wie bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Soweit Einzelheiten bestimmter Handlungsweisen nicht festgelegt sind, ist im Sinne der Vorschriften zu verfahren. Die hierbei verwendeten Funktionskennzeichnungen dienen zur Verbesserung der Anschaulichkeit einzelner Abläufe. Welche Trupps beziehungsweise Feuerwehrangehörige eine Leiter in Stellung bringen, wird vom Einheitsführer festgelegt.
Neben der FwDV 10 wird auf folgende Regelwerke hin- gewiesen:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“,
- DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“,
- DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“,
- Betriebssicherheitsverordnung,
- DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“,
- DIN VDE 0132 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen“,
- technische Unterlagen der Hersteller (Gebrauchsanleitungen),
- einschlägige technische Regeln.
Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.
Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.
FwDV 10
FeuerwehrDienstvorschrift 10
Stand November 2019
Die tragbaren Leitern
(Bei Nachdruck ist die Zustimmung des AFKzV einzuholen. Es ist dann folgender Text auf der Innenseite der Umschlagseite abzudrucken.)
Druck mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV).
*Quelle NLBK Niedersachsen