6 Allgemeine Einsatzgrundsätze

  1. Werden Leitern an oder auf Verkehrswegen aufgestellt, ist auf eine ausreichende Absicherung zu achten.
  2. Leiterfüße nicht auf ungeeignete Unterlagen wie Kisten, Steinstapel, Tische oder ähnlichem sowie nicht auf weichen oder glatten Untergrund aufsetzen. Erforderlichenfalls gegen Wegrutschen oder Einsinken sichern.
  3. Anlegeleitern sollen mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen (mindestens drei Sprossen). Sind andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden (z. B. Geländerholme, Fensterlaibungen), ist es ausreichend, wenn Leitern bis zur Höhe des Überstiegs reichen. Leitern dürfen nicht über den Auflagepunkt hinaus bestiegen werden.
  4. Leiter an sichere Auflagepunkte anlegen und beim Steigen sichern.
  5. Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden! Insbesondere, wenn die Anleiterbereitschaft mit tragbare Leitern erfolgt.
  6. Das Umfallen und Wegrutschen von unbesetzten Leitern ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
  7. Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich zum Beispiel mit dem Feuerwehr- Haltegurt sichert. Auf Einhaltung der Strahlrohrabstände nach DIN VDE 0132 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen im Bereich elektrischer Anlagen“ ist zu achten. Das Strahlrohr (maximal C-Strahlrohr) darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15° zu den Seiten hin eingesetzt werden. Ruckartiges Öffnen oder Schließen des Strahlrohres ist zu vermeiden.
  8. Schlauchleitungen dürfen nicht auf der Leiter verlegt oder an ihr befestigt werden. Eine Ausnahme ist der Strahlrohreinsatz direkt von der Leiter aus, wobei sofort nach Beendigung des Löscheinsatzes dieser Angriffs- und Rettungsweg freizumachen ist.
  9. Es ist darauf zu achten, dass die maximale Belastung nach Herstellerangaben nicht überschritten wird.
  10. Nach einer unzulässig hohen Belastung ist die Leiter der weiteren Benutzung zu entziehen, auch wenn keine sichtbaren Beschädigungen vorhanden sind.
  11. Schadhafte Leitern sind der Benutzung sofort zu entziehen.
  12. Beim Aufrichten von Leitern beachten, dass elektrische Freileitungen nicht berührt werden dürfen und dass zwischen Leitern beziehungsweise Personen auf Leitern und unter Spannung stehenden Teilen ein Sicherheitsabstand nach DIN VDE 0105-100 eingehalten wird.
  13. Bei  Anlegeleitern  ist  auf  den  richtigen  Anstellwinkel (65° - 75°) zu achten.
  14. Nach jeder Benutzung sind die tragbaren Leitern vom Benutzer einer Sichtprüfung auf Anzeichen von Verschleiß oder Beschädigungen zu unterziehen.

Abbildung 2: Überprüfen des Anstellwinkels

*Quelle NLBK Niedersachsen