1.2 Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Leitung von Einsätzen zur Gefahrenabwehr sind die gesetzlichen Regelungen der Länder, insbesondere das Feuerwehrrecht. Daraus ergibt sich, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist und welche Rechte und Pflichten diese haben. Deren Hauptaufgabe ist es, mit Hilfe der unterstellten Einsatzkräfte die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des einzelnen erforderlichen und der Feuerwehr oblie-genden Maßnahmen zu treffen. Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter können entsprechend dem jeweils geltenden Landesrecht Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein.

Erfordern Großschadenereignisse die Feststellung des Katastrophenfalls, gehen die Katastrophenschutzgesetze der Länder oder das Zivilschutzgesetz des Bundes dem Feuerwehrrecht vor.