3.2.2.2 Gliederung und Umfang der Einsatzleitung

Die Einsatzleitung ist in ihrer Gliederung und ihrem Umfang abhängig von der Gefahrenlage, dem Schadenereignis und den zu führenden Einheiten.

Bei den alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr kann die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter (zum Beispiel die Gruppenführerin oder der Gruppenführer) in der Regel ohne Unterstützung weiterer Führungskräfte und Führungshilfspersonal die anstehen-den Aufgaben erfüllen. Bei Einsätzen größeren Umfanges ist die Unterstützung von Führungseinheiten und Führungseinrichtungen notwendig und sinnvoll.

Eine Führungseinheit soll mindestens bestehen aus

• einer Führungsassistentin oder einem Führungsassistenten,

• einer Melderin oder einem Melder,

• einer Fahrerin oder einem Fahrer (2. Melderin oder 2. Melder) und den erforderlichen Führungsmitteln.

Eine so gegliederte kleinste Führungseinheit wird als Führungstrupp bezeichnet; sie ist mit einem Fahrzeug auszustatten.


Führungseinheiten können sein:

• Führungstrupp

• Führungsstaffel

• Führungsgruppe

• Führungsstab

Ab einer bestimmten Art und Größe des Einsatzes ist die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter -auch mit Unterstützung des Führungstrupps- nicht mehr in der Lage, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Sie oder er bedarf der Unterstützung durch weitere Führungsassistentinnen, Führungsassistenten und Führungshilfspersonal, die sich sowohl an der Einsatzstelle als auch im rückwärtigen Bereich (zum Beispiel Leitstelle oder Einsatzzentrale) befinden können.

Die Einsatzleitung ist dann nach folgenden klassischen, den Aufgaben in einer Einsatzleitung entsprechenden Sachgebieten zu gliedern:

• Personal / Innerer Dienst; Sachgebiet 1 (S 1)

• Lage; Sachgebiet 2 (S 2)

• Einsatz; Sachgebiet 3 (S 3)

• Versorgung; Sachgebiet 4 (S 4)

Bei Bedarf können weitere Sachgebiete eingerichtet werden; insbesondere sind dies:

• Presse- und Medienarbeit; Sachgebiet 5 (S 5)

• Informations- und Kommunikationswesen; Sachgebiet 6 (S 6)

Den Führungsassistentinnen und Führungsassistenten können eines oder mehrere Sachgebiete übertragen werden; sie sind der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter verantwortlich.

Ein Führungsstab besteht grundsätzlich aus der Leiterin oder dem Leiter des Stabes, den Leiterinnen und Leitern der Sachgebiete S 1, S 2, S 3 und S 4 darüber hinaus bei Bedarf den Leiterinnen und Leitern der Sachgebiete S 5 und S 6 sowie zusätzlichen, entsprechend der

Schadenlage in der Einsatzleitung benötigten Fachberaterinnen, Fachberatern und Verbindungspersonen.

Abbildung 2: Führungsstab

Die Aufgabenverteilung in der Führungseinheit ist nach den Erfordernissen der Schadenlage vorzunehmen. Die grundsätzliche Aufgabenverteilung der Sachgebiete S 1 bis S 6 ist in Anlage 2 beschrieben. Die Übergänge zwischen den einzelnen Führungseinheiten sind fließend, um eine Kontinuität in der Einsatzleitung zu gewährleisten.

Die Wahrnehmung der Aufgaben der Einsatzleitung muss nicht auf eine Befehlsstelle an der Einsatzstelle beschränkt sein. Insbesondere die Aufgaben der Sachgebiete S 1, S 4 und S 6 können auf rückwärtige Einrichtungen, wie beispielsweise die Leitstelle, ganz oder teilweise übertragen werden.


In der Einsatzleitung sollen neben den Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern sowie dem Führungshilfspersonal auch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Hilfsorganisationen und anderen beteiligten Stellen als Fachberaterinnen, Fachberater und Verbindungspersonen hinzugezogen werden (Anlage 3).


Die Mitglieder der Einsatzleitung müssen die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter ständig auf allen Gebieten unterstützen, informieren und beraten; sie müssen Entscheidungenund Befehle vorbereiten und weitergeben.

Die Einsatzleitung ist personalmäßig klein zu halten, aber hochwertig zu besetzen.