3.2.4 Führungsebenen
Die Führungsebene ist ein spezifisches Merkmal der Führungsorganisation; alle Führungskräfte mit vergleichbarem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich und in glei-chem Unterstellungsverhältnis bilden eine Führungsebene. Die Führungsebenen ergeben sich aus der Gliederung der Einheiten und aus den Erfordernissen der Lage. Dabei sind der jeweiligen Führungsebene in der Regel nicht mehr als drei Trupps, zwei Gruppen beziehungsweise drei bis fünf Züge oder Verbände zuzuordnen.
Führungsebenen im Feuerwehreinsatz ergeben sich:
• aus der taktischen Gliederung der Kräfte nach Stärke und Art von Einheiten und Verbänden;
• aus der taktischen Gliederung des Raumes nach Art und Ausmaß des Einsatzraumes sowie nach Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel Löschwasserförderung, Brandbekämpfung, rettungsdienstliche Tätigkeit);
• aus den rechtlichen Vorgaben zur Schadenbekämpfung, vor allem bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall.
Führungsebenen dürfen grundsätzlich nicht übersprungen werden. Es bestünde dabei die Gefahr, dass wesentliche Entscheidungsfaktoren, die nur der nachgeordneten oder übersprungenen Ebene bekannt sind, außer Acht gelassen werden. Ist in Ausnahmefällen infolge einer Eilbedürftigkeit das Überspringen einer Führungsebene erforderlich, muss unverzüglich die Information der übersprungenen Stelle nachgeholt werden.
Die Art und Anzahl der Einsatzkräfte der Feuerwehren sind für den täglichen Einsatzfall in ihrem Ausrückebereich bemessen. Die Einsatzleitung ist je nach Art und Größe der Einsatzstelle sowie entsprechend der Zahl der eingesetzten Kräfte zu besetzen.