3.2.4.2 Führungsebenen entsprechend der taktischen Gliederung des Raumes
Aufgrund der räumlichen Größe einer Einsatzstelle, des Umfanges eines Einsatzes oder der Art der Einsatztätigkeit kann es notwendig werden, die Einsatzstelle in Einsatzabschnitte zu unterteilen.
Innerhalb eines Einsatzabschnittes können eine oder mehrere taktische Einheiten unterschiedlicher Stärke eingesetzt werden; sie unterstehen einer Einsatzabschnittsleiterin oder einem Einsatzabschnittsleiter.
Eine Einsatzstelle oder ein Schadengebiet kann in der Regel in bis zu fünf Einsatzabschnitte untergliedert werden. Bei größeren Gefahrenlagen oder Schadenereignissen kann darüber hinaus eine umfassendere Ordnung der Einsatzstelle notwendig werden, so dass die weitere Ebene der Unterabschnitte einzuführen ist.
Bei einem weiträumigen Großschadenereignis kann von einem Schadengebiet gesprochen werden, in dem überörtliche oder regionale Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an mehreren voneinander unabhängigen Einsatzstellen ergriffen werden müssen.
Nach der taktischen Gliederung des Raumes können grundsätzlich folgende Führungsebenen gebildet werden:
• Ebene des Schadengebietes
• Ebene der Einsatzstelle
• Ebene der Einsatzabschnitte
Eine eindeutige Zuordnung von Einheiten oder Verbänden zu Einsatzabschnitten kann allgemeingültig nicht erfolgen. Sie ist im Einsatz von der Einsatzleiterin oder vom Einsatzleiter als Einzelfallentscheidung zu treffen.
Beispiel für die Führungsorganisation im Einsatz mit Einsatzabschnitten
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss, je nach Art und Größe der Einsatzstelle, über mehrere Führungsassistentinnen und Führungsassistenten verfügen. Diese sowie das erforderliche Führungshilfspersonal wird aus den Einsatzkräften zusammengestellt, die sich an der Einsatzstelle befinden oder nachalarmiert werden; sie bilden eine Führungseinheit.
Bei der Einrichtung von Einsatzabschnitten sind als weitere Führungskräfte Einsatzab-schnittsleiterinnen und Einsatzabschnittsleiter erforderlich. Diese Funktionen sind von zusätzlichen Führungskräften zu übernehmen.
Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter sollte als Führungsfahrzeug ein Einsatzleitwagen -ELW 1 oder ELW 2- zur Verfügung stehen.