3.3.1.1 Information als Grundlage zur Lagefeststellung

Die Lagefeststellung besteht aus der Erkundung und der Kontrolle. Sie ist zielgerichtet und auf die Führungsebene bezogen durchzuführen.

Die Erkundung ist die erste Phase des Führungsvorganges. Sie ist die Grundlage für die Entscheidungsfindung und umfasst das Sammeln und Aufbereiten der erreichbaren Informationen über Art und Umfang der Gefahrenlage beziehungsweise des Schadenereignisses sowie über die Dringlichkeit und die Möglichkeit einer Abwehr und Beseitigung vorhandener Gefahren und Schäden.

Für die Durchführung der Gefahrenabwehr müssen nicht nur Informationen über den Einsatzwert und die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte und -mittel sowie die gesetzlichen Grundlagen zur Gefahrenabwehr bekannt sein, sondern es müssen auch Informationen über die örtlich, zeitlich und klimatisch bedingten Verhältnisse an der Einsatzstelle beschafft werden. Die örtlich bedingten Verhältnisse werden unter anderem durch die Topografie, die Bebauung, die Verkehrsverhältnisse und den Bewuchs bestimmt.

Die zeitlich bedingten Verhältnisse sind wesentlich durch die Tageszeit und durch die Jahreszeit bestimmt. Insbesondere aus der Tageszeit lassen sich Rückschlüsse auf die Anwesenheit von Menschen sowie deren Anzahl und Stimmungslage ziehen.

Das Lagebild bestimmt sich somit aus den Faktoren: Ort, Zeit, Wetter, Schadenereignis

/ Gefahrenlage und den Möglichkeiten zur Schadenabwehr (Abbildung 5).

Die Kontrolle ist die Überprüfung der Umsetzung des Entschlusses und somit der Vergleich der umgesetzten Maßnahmen mit der Absicht der Führungskräfte.

Abbildung 5:

Lagefeststellung