3.3.1.2 Informationsgewinnung

Die zur Lagefeststellung erforderlichen Informationen erhält die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter insbesondere

• durch den Einsatzauftrag gemäß des Alarmierungsstichwortes;

• durch die Information und den Einsatzauftrag gemäß eines Einsatzbefehls;

• durch eigene Wahrnehmungen;

• durch Meldungen von nachgeordneten Führungskräften, Einsatzkräften und sonstigen fachkundigen Personen sowie der Bevölkerung;

• aus Einsatzunterlagen, wie zum Beispiel Alarm- und Einsatzplänen, Karten, Dienstvorschriften und Rechtsvorschriften.

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss den Informationsgehalt und die Grenzen der einzelnen Informationsquellen bewerten können. Hierbei ist wichtig zu wissen, welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt erwartet beziehungsweise gefordert werden können. So müssen beispielsweise eine Meldung aus der Bevölkerung und der Bericht eines Erkundungstrupps unterschiedlich bewertet werden.

Erforderlichenfalls sind Regelungen zu treffen, um die Schnelligkeit und Sicherheit der

• Informationsgewinnung,

• Informationsverarbeitung und

• Informationsübertragung

zu gewährleisten.