3.3.1.3 Meldungen

Im Allgemeinen stellen Meldungen die wichtigste Grundlage für die Lagefeststellung dar. Jede Führungskraft ist innerhalb ihres Verantwortungsbereichs ohne besonderen Befehl zur Lagefeststellung und zur Abgabe von Meldungen an die übergeordnete Führungsebene verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt insbesondere

• nach Vollzug von erhaltenen Einsatzaufträgen;

• bei Undurchführbarkeit erhaltener Einsatzaufträge;

• bei Lageänderungen, die eine Reaktion erfordern könnten.

Bei der Abgabe von Meldungen müssen folgende Anforderungen beachtet werden:

• Meldungen müssen unverzüglich erfolgen;

• Meldungen müssen den Zeitpunkt der Feststellung des Ereignisses oder Anlasses enthalten;

• Meldungen müssen klar, sachlich und unmissverständlich sein;

• Meldungen müssen kurzgefasst, aber vollständig sein;

• Meldungen dürfen weder über- noch untertrieben sein ;

• Tatsachen und Vermutungen sind deutlich voneinander zu unterscheiden;

• Meldungen sind ihrer Dringlichkeit entsprechend zu kennzeichnen und zu behandeln;

• Bei der Bewertung einer Meldung ist die Person des Meldenden zu berücksichtigen.

In allen Meldungen ist deutlich zu machen, ob der Meldungsinhalt

• auf eigenen Wahrnehmungen beruht;

• aufgrund der Aussage von Dritten erfolgt;

• auf Vermutungen der meldenden Person beruht.

Wichtigste Forderung an die Lagefeststellung ist ihre Aktualität. Einzelergebnisse der Lagefeststellung können unvollständig, ungenau, widersprüchlich und manchmal auch falsch sein.

Eine Führungskraft muss fortwährend das Lagebild überprüfen und vervollständigen sowie die Lageentwicklung verfolgen. Überholte, unvollständige oder fehlende Informationen führen zu einer falschen Planung des Einsatzes und damit zu einem falschen Befehl.

Die sorgfältige Lagefeststellung ist das Fundament eines jeden Einsatzerfolgs.

Rechtzeitige und häufige Meldungen der im Einsatz befindlichen Einheiten über Verän-derungen der Gefahrenlage oder des Schadenereignisses können wichtige Hinweise für die Einsatzplanung geben. Auch eine Bestätigung vorliegender Meldungen oder die Feststellung, dass sich die Verhältnisse innerhalb einer bestimmten Zeit nicht geändert haben, können wichtig sein. Im Zusammenhang mit anderen Meldungen können auch unwichtig erscheinende Einzelheiten Bedeutung erlangen.

Bei der Bewertung von Meldungen muss Folgendes beachtet werden:

• Informationen zur Lagefeststellung müssen ständig ausgewertet werden

• Meldungen müssen sachlich ausgewertet werden

• Unklare aber möglicherweise bedeutsame Meldungen sind gegebenenfalls durch Rückfragen zu überprüfen

• Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen Nicht nur das Abwägen gleichzeitiger Erkenntnisse, sondern auch das Vergleichen mit zurückliegenden Informationen kann wertvolle Ergebnisse liefern. Es sind daher alle Informationen in zeitlicher Reihenfolge und in geeigneter Form festzuhalten.

Damit alle am Führungsvorgang Beteiligten und die betroffenen Einsatzkräfte jederzeit optimal führen und handeln können, bedarf es eines ständigen Informationsaustau-sches. Der Informationsfluss darf deshalb in der Hierarchie der Führungsebenen nicht nur einseitig von unten nach oben verlaufen. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss daher auch die Einheiten angemessen über die Lage informieren. Durch solche Informationen kann die

Lagefeststellung können unvollständig, ungenau, widersprüchlich und manchmal auch falsch sein.

Eine Führungskraft muss fortwährend das Lagebild überprüfen und vervollständigen sowie die Lageentwicklung verfolgen. Überholte, unvollständige oder fehlende Informationen führen zu einer falschen Planung des Einsatzes und damit zu einem falschen Befehl.

Die sorgfältige Lagefeststellung ist das Fundament eines jeden Einsatzerfolgs.

Rechtzeitige und häufige Meldungen der im Einsatz befindlichen Einheiten über Verän-derungen der Gefahrenlage oder des Schadenereignisses können wichtige Hinweise für die Einsatzplanung geben. Auch eine Bestätigung vorliegender Meldungen oder die Feststellung, dass sich die Verhältnisse innerhalb einer bestimmten Zeit nicht geändert haben, können wichtig sein. Im Zusammenhang mit anderen Meldungen können auch unwichtig erscheinende Einzelheiten Bedeutung erlangen.

Bei der Bewertung von Meldungen muss Folgendes beachtet werden:

• Informationen zur Lagefeststellung müssen ständig ausgewertet werden

• Meldungen müssen sachlich ausgewertet werden

• Unklare aber möglicherweise bedeutsame Meldungen sind gegebenenfalls durch Rückfragen zu überprüfen

• Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen Nicht nur das Abwägen gleichzeitiger Erkenntnisse, sondern auch das Vergleichen mit zurückliegenden Informationen kann wertvolle Ergebnisse liefern. Es sind daher alle Informationen in zeitlicher Reihenfolge und in geeigneter Form festzuhalten.

Damit alle am Führungsvorgang Beteiligten und die betroffenen Einsatzkräfte jederzeit optimal führen und handeln können, bedarf es eines ständigen Informationsaustau-sches. Der Informationsfluss darf deshalb in der Hierarchie der Führungsebenen nicht nur einseitig von unten nach oben verlaufen. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss daher auch die Einheiten angemessen über die Lage informieren. Durch solche Informationen kann die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte und deren Motivation zur Auftragserfüllung wesentlich erhöht werden.