3.3.2.1 Beurteilung

Die Beurteilung ist die Abwägung, wie der Auftrag zur Gefahrenabwehr oder Schadenbeseitigung mit den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften und -mitteln unter den Einflüssen von Ort, Zeit und Wetter am besten durchgeführt werden kann.

Die Beurteilung muss auf einer zielgerichteten Auswertung der Informationen aus der Lagefeststellung beruhen. Die Informationen müssen ausgewertet und es muss nach Möglichkeiten der Auftragserfüllung und des lagegerechten Handelns gesucht werden.

Durch Abwägen der Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten muss die Entscheidung zur Durchführung der Gefahrenabwehr oder Schadenbeseitigung vorbereitet werden.

Von der Einsatzleiterin oder vom Einsatzleiter werden rasche und folgerichtige Entscheidungen erwartet. Sie oder er soll sich zunächst auf das Wesentliche beschränken, damit in kürzester Zeit ein Entschluss und eine Anweisung für das Handeln erfolgen kann.

Der Grundgedanke aller taktischen Überlegungen, mit dem geringsten Aufwand den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, darf nicht außer Acht gelassen werden.

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter darf nicht in den Fehler verfallen, die Einsatzdurchführung mehr oder weniger routinemäßig abzuwickeln, das heißt nur aufgrund des eigenen oder des Erfahrungsschatzes der Einsatzkräfte . Es gibt immer wieder Einsätze, insbesondere auch solche größeren Umfanges, bei denen die Erfahrung aus ver-gleichbaren Situationen fehlt. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter und die Einsatzkräfte können so plötzlich vor schwierigen, scheinbar ausweglosen Situationen stehen und müssen dann neue Ideen entwickeln. Dabei kann man vor dem Problem stehen, von zwei Übeln nur noch das kleinere wählen zu können.

Die Schwierigkeit -aber auch die Notwendigkeit- einer sachgerechten Beurteilung lässt sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

• Die Einsatzkräfte und -mittel sind nach taktischen Gesichtspunkten optimal einzusetzen. Hierbei kann es sich um Einsätze handeln, bei denen eine Zusammenfassung von Einsatzkräften erforderlich ist, die sich von den im täglichen Einsatz üblichen Einheitsstärken sowohl zahlenmäßig als auch bezüglich der Ausbildung und Ausrüs-tung unterscheiden.

• Notwendige Informationen können fehlen oder sind zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht in ausreichendem Maße vorhanden, da sich die Gefahren und der Umfang eines Schadenereignisses oft erst nach längerer Einsatzzeit erkennen lassen oder sich das Schadenereignis dynamisch fortentwickelt.

• Die Entscheidungen müssen oft unter Zeitdruck getroffen werden, damit Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung beziehungsweise Schadenbeseitigung schnellst-möglich beginnen können. Das daraus entstehende Risiko belastet die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter um so stärker, je größer die Gefährdung der Einsatzkräfte ist.

• Ein unvorhergesehenes Einwirken auf die eigenen Maßnahmen oder deren Behinderung durch andere muss berücksichtigt werden.