3.3.3.3 Befehlsarten

Es gibt folgende Befehlsarten:
• Einzelbefehl

• Gesamtbefehl

• Vorbefehl

• Kommando

• Der Einzelbefehl betrifft immer nur einzelne Führungskräfte. Der Einzelbefehl unter-richtet die Empfänger über alles, was diese selbst betrifft und was sie zur Durchführung ihres Auftrages wissen müssen.

• Der Gesamtbefehl gilt für mehrere Empfänger in gleicher Weise und wird zur gleichen Zeit an alle abgesetzt. Er gibt den unterstellten Führenden eine gemeinsame Grundlage für ihr Handeln. Hierfür kann es von Zeit zu Zeit notwendig sein, vorange-gangene Einzelbefehle in einem Gesamtbefehl zusammenzufassen.

Wenn das Zusammenwirken verschiedener Einheiten dadurch gefördert wird und es die Einsatzstelle gestattet, sollte die Ausgabe eines Gesamtbefehls vor den ver-sammelten Führungskräften erfolgen. Diese Befehlsausgaben können mit notwendigen Lagebesprechungen kombiniert werden und sollten in der Nähe der Einsatzstelle stattfinden.

• Der Vorbefehl enthält diejenigen Angaben, durch die nachgeordnete Stellen in die Lage versetzt werden, notwendige Vorbereitungen zu treffen. Oft ist es notwendig, dem Gesamtbefehl oder den Einzelbefehlen einen Vorbefehl vorausgehen zu las-

sen. Vielfach sind Vorbefehle auch aus Gründen der Fürsorge für die Einheiten erforderlich. Beispiel:

“Einsatzbereitschaft für einen voraussichtlich drei Tage andauernden überörtlichen Einsatz in XY-Stadt. Voraussichtliche Abmarschzeit 19:00 Uhr.”

• Das Kommando ist ein Befehl in Kurzform, dessen Wortlaut festgelegt ist. Beim An-gesprochenen wird sofort ein bestimmtes, eingeübtes Handeln ausgelöst. Die Ausführung erfolgt "automatisch". Das Kommando ist in Ankündigungs- und Ausführungskommando unterteilt; Beispiele:


“Zum Einsatz - fertig!"

“1. Rohr - vor!”

Kommandos können auch durch optische, akustische oder andere vorher festgelegte Zeichen gegeben werden.

Die Führungskräfte befehlen je nach Lage mündlich oder schriftlich. An der Einsatzstelle wird im Allgemeinen mündlich befohlen. Sollen unübersichtliche Verhältnisse geordnet oder verschiedenartige Belange miteinander in Einklang gebracht werden, so ist der Befehl in der Regel schriftlich zu geben. Dies gilt beispielsweise für Marschbewegun-gen und größere Einsätze. Wichtige mündlich erteilte Befehle sind bei oder unmittelbar nach Erteilung zu dokumentieren.

Zeichnungen, Skizzen, Kartenausschnitte und Bilder ergänzen den Befehl, vereinfa-chen und verkürzen gegebenenfalls die Befehlsgebung erheblich und erleichtern die Übersicht. Mitunter genügt es, einen Befehl in Form einer Zeichnung oder Skizze he-rauszugeben, bei dem mündlich oder schriftlich ergänzt wird, was sich nicht zeichne-risch darstellen lässt.

Die Entscheidung über die Art der Befehlsübermittlung, das heißt, ob ein Befehl direkt an die Befehlsempfänger, durch Melderinnen oder Melder oder durch Kommunikationsmittel übermittelt wird, hängt von der Lage und den Verbindungen ab. Zur Kontrolle kann eine Empfangsbestätigung, mitunter auch eine Wiederholung im Wortlaut, ver-langt werden.

Bei Übermittlung von wichtigen Befehlen durch Kommunikationsmittel ist die Identität der absetzenden oder aufnehmenden Stelle durch Rückruf festzustellen. Der Zeitpunkt der Befehlsgabe und gegebenenfalls auch des Befehlsempfangs sind festzuhalten.