3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung

Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits

eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden.

Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und be-kanntgegeben werden, zum Beispiel:

"Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... "

sowie


"Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ."

Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Führungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren.