3.3.4 Erneute Lagefeststellung - Erkundung / Kontrolle

Nach der Befehlsgebung ist der Führungsvorgang mit einer erneuten Lagefeststellung fortzusetzen. Diese dient neben der allgemeinen Feststellung eingetretener Lageverän-derungen und der Vervollständigung des Lagebildes vor allem der Kontrolle der Auswirkung der bisher gegebenen Befehle. Die Kontrolle stellt die erreichte Lageänderung und den Einsatzerfolg dem erteilten Auftrag in einem Soll-lst-Vergleich gegenüber. Sie ist ständige Aufgabe im Rahmen der Lagefeststellung.

Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich aus der Verantwortung jeder Führungskraft für ihren Aufgabenbereich. Kontrolle soll sachlich und mit Verständnis für die Einsatzkräfte so ausgeübt werden, dass sie als Hilfe empfunden wird.

Stets ist zu prüfen, durch welche Methoden und Mittel

• die Kontrolle im ausreichenden Maße gewährleistet ist,

• die Belastung der Einsatzkräfte dabei möglichst gering gehalten wird und

• den Einsatzkräften zugleich geholfen werden kann.

Auch zur eigenen Kontrolle sollte die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter eine möglichst umfassende Einsatzdokumentation führen lassen.