1.2.2.1 Sachkundige Beratung

Für die Vorbereitung und Durchführung von Feuerwehreinsätzen sollen zur Beratung oder Mit- wirkung Personen mit Sachkunde herangezogen werden, die aufgrund ihrer besonderen Aus- bildung und Fachkenntnisse sowie ggf. mit Ausrüstungen, Einrichtungen oder sonstiger Mittel in der Lage sind, den Feuerwehreinsatz zu unterstützen.
Für ABC-Einsätze sollen Fachberater in der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Sachkundige Personen sind zu finden:
-    Betriebsangehörige der betroffenen Einrichtung;
-    Ordnungsbehörden;
-    Gewerbeaufsichtsbehörden;
-    Behörden für Arbeits- und Umweltschutz;
-    Unfallkassen und Berufsgenossenschaften;
-    Gesundheitsbehörden;
-    Bergbaubehörden;
-    Wasserwirtschaftsbehörden;
-    technische Behörden und Ämter auf kommunaler Ebene, Kreis- oder Regierungsebene (z. B. Tiefbauamt, Stadtreinigungsamt);
-    Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Robert Koch Institut (RKI), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesamt für Bevölke- rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und ähnliche Einrichtungen auf Bundes- ebene;
-    Deutscher Wetterdienst (DWD);
-    Hochschulen, Universitäten;
-    Pflanzenschutzämter;
-    Veterinärämter;
-    Flüssiggassicherheitsdienst (FSD);
-    Katastrophenschutzdienststellen;
-    Analytische Task Force (ATF);
-    Regionale Strahlenschutzzentren (RSZ);
-    Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungsfälle;
-    Kompetenzzentren Infektionsschutz;
-    Werkfeuerwehren im Rahmen von TUIS (Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleis- tungs-System);
-    Speditionen und Reedereien für gefährliche Güter;
-    Kerntechnischer Hilfsdienst (KHG);
-    Bundeswehr (Bw), insbesondere das ABC-Abwehrkommando der Bw (ABCAbwK- doBw) sowie das wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS);
-    Energieversorgungsunternehmen;
-    Kampfmittelräumdienste.

*Quelle NLBK Niedersachsen