1.2.2.1 Sachkundige Beratung
Für die Vorbereitung und Durchführung von Feuerwehreinsätzen sollen zur Beratung oder Mit- wirkung Personen mit Sachkunde herangezogen werden, die aufgrund ihrer besonderen Aus- bildung und Fachkenntnisse sowie ggf. mit Ausrüstungen, Einrichtungen oder sonstiger Mittel in der Lage sind, den Feuerwehreinsatz zu unterstützen.
Für ABC-Einsätze sollen Fachberater in der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Sachkundige Personen sind zu finden:
- Betriebsangehörige der betroffenen Einrichtung;
- Ordnungsbehörden;
- Gewerbeaufsichtsbehörden;
- Behörden für Arbeits- und Umweltschutz;
- Unfallkassen und Berufsgenossenschaften;
- Gesundheitsbehörden;
- Bergbaubehörden;
- Wasserwirtschaftsbehörden;
- technische Behörden und Ämter auf kommunaler Ebene, Kreis- oder Regierungsebene (z. B. Tiefbauamt, Stadtreinigungsamt);
- Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Robert Koch Institut (RKI), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesamt für Bevölke- rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und ähnliche Einrichtungen auf Bundes- ebene;
- Deutscher Wetterdienst (DWD);
- Hochschulen, Universitäten;
- Pflanzenschutzämter;
- Veterinärämter;
- Flüssiggassicherheitsdienst (FSD);
- Katastrophenschutzdienststellen;
- Analytische Task Force (ATF);
- Regionale Strahlenschutzzentren (RSZ);
- Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungsfälle;
- Kompetenzzentren Infektionsschutz;
- Werkfeuerwehren im Rahmen von TUIS (Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleis- tungs-System);
- Speditionen und Reedereien für gefährliche Güter;
- Kerntechnischer Hilfsdienst (KHG);
- Bundeswehr (Bw), insbesondere das ABC-Abwehrkommando der Bw (ABCAbwK- doBw) sowie das wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS);
- Energieversorgungsunternehmen;
- Kampfmittelräumdienste.
*Quelle NLBK Niedersachsen