1.2.2.2 Aufstellung von Feuerwehr- und Einsatzplänen für besondere Objekte

Mindestens für die Bereiche der Gefahrengruppen II und III sind Feuerwehrpläne und Ein- satzpläne zu erstellen.
Feuerwehrpläne sind vom Betreiber im Einvernehmen mit der Feuerwehr anzufertigen.
Einsatzpläne enthalten neben den Feuerwehrplänen vorgeplante einsatztaktische Maßnah- men und sind Teil der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP). Der AGAP kann für wei- tere Informationen genutzt werden.
Einsatzpläne sollen neben allgemeinen Angaben (die Gefahr, den Ort der Gefahr, Anfahrts-, Rettungs- und Angriffswege, Wasserentnahmestelle usw.) insbesondere enthalten:
-    Angaben über in der direkten Nachbarschaft befindliche gefährdete Objekte;
-    Festlegungen zur erforderlichen Anwesenheit von Fachberatern/sachkundigen Perso- nen;
-    die Grenzen der Bereiche mit Gefahrengruppen sowie weitere Bereiche (z. B. Kon- troll- und/oder Sperrbereiche nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)) mit Schleu- sen und besonderen Zugängen anhand von Lage- und Grundrissplänen;
-    Vorgeplante Grenzen für die Verlegung des Gefahrenbereiches gemäß 1.5.3.5, Ge- fahren-, Absperr- und Übergangsbereich;
-    Hinweise auf Löscheinrichtungen, Sonderlöschmittel, Einsatzmittel und Löschwasser- Rückhalteanlagen sowie Einrichtungen zur Verhütung oder Bekämpfung der Gefah- ren;
-    Informationen zu vor Ort vorhandenen stationären Einrichtungen (Notduschen, Wan- nen, Dekontaminationseinrichtungen);
-    vor Ort vorzuhaltende Desinfektionsmittel mit Anwendungs-/Gebrauchsanweisung;
-    Namen, Anschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen von
▪    zu verständigenden Aufsichts- und Fachbehörden,
▪    Spezialisten ortsansässiger Betriebe oder besonders sachkundigen Personen aus der Umgebung (z. B. TUIS),
▪    Krankenhäusern und Spezialkliniken oder Ärzten (z. B. für Brandverletzungen, Strahlenschäden, Verätzungen, Vergiftungen),
▪    Betrieben, Speditionen und Organisationen mit besonderen Ausrüstungen und Einrichtungen (z. B. Auffangbehälter, Tankwagen, Sand, Abdichtmaterial, ver- schiedene Bindemittel für befestigte Oberflächen oder Gewässer sowie Öle oder Säuren/Laugen).
Über besonders gefährdete Bereiche wie Abwasseranlagen, Kläranlagen, Wasserschutzge- biete, offene Gewässer sowie dafür zuständige Behörden und eventuelle Hilfsmöglichkeiten sind Informationen zu beschaffen.

*Quelle NLBK Niedersachsen