1.3.1 Persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist in Abhängigkeit der Schadenslage von jeder Einsatz- kraft im Gefahrenbereich, vom jeweiligen Sicherheitstrupp sowie von jeder Einsatzkraft am Dekon-Platz zu tragen. Sie dient dem Schutz der Person vor Inkorporation und Kontamina- tion.

*Quelle NLBK Niedersachsen