1.3.1.2 Schutzkleidung

Für den sicheren ABC-Einsatz ist eine geeignete Schutzkleidung erforderlich. Kann im Verlauf eines Einsatzes nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es zum direkten Kontakt mit ABC-Gefahrstoffen kommt, ist eine der Lage angemessene Schutzkleidung zu tragen.
Die den Körper schützende persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird gemäß ihrer Schutzwir- kung für die tragende Person nach den Formen 1 bis 3 unterschieden. Da Schutzkleidung in Bezug auf ihre mechanische und chemische Leistungsfähigkeit sehr unterschiedlich sein kann, ist dies bei Beschaffung und Auswahl zu berücksichtigen. Dabei kann z. B. die DGUV-I 205- 014 (Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr) angewen- det werden.
Grundsätzlich ist zur Schutzkleidung ein für die jeweilige Tätigkeit geeigneter Atemschutz zu tragen.
Die Abbildungen zeigen die jeweiligen Formen beispielhaft.


Schutzkleidung Form 1
Die Schutzkleidung Form 1 schützt ausschließlich vor einer Kontamination mit festen ABC- Gefahrstoffen und stellt einen eingeschränkten Spritzschutz dar. Sie ist weder flüssigkeits- noch gasdicht.


Abb. 4: Schutzkleidung Form 1, Beispiel als Kontaminationsschutzhaube in Kombination mit Brandschutzbeklei- dung.
Die Schutzkleidung Form 1 besteht aus der Schutzkleidung zur Brandbekämpfung und einer Schutzhaube mit Kragen zur Abdeckung freier Stellen im Hals/Kopf-Bereich. Sie wird über der Brandschutzbekleidung getragen.
Da eine Aufnahme von ABC-Gefahrstoffen häufig über die Hände erfolgt, wird zur Erhöhung der Schutzwirkung das Tragen von Einmalhandschuhen, z. B. Nitrilhandschuhe, unter den Feuerwehrschutzhandschuhen empfohlen.
Bei der Brandbekämpfung ist durchgängig eine Flammschutzhaube zu tragen, wenn das ther- mische Risiko höher zu bewerten ist als eine mögliche Kontamination. Da eine Flammschutz- haube in der Brandschutzbekleidung getragen wird, bestehen beim Entkleiden besonders die Gefahren der Kontamination und Kontaminationsverschleppung.


Schutzkleidung Form 2
Die Schutzkleidung Form 2 schützt ausschließlich vor einer Kontamination mit festen und be- grenzt auch mit flüssigen ABC-Gefahrstoffen. Sie stellt einen erweiterten Kontaminations- schutz dar und ist nicht gasdicht. Sie ist für alle Einsatzsituationen zulässig, in denen nicht zusätzliche Gefahren das Tragen der Schutzkleidung Form 3 notwendig machen. Es bestehen für den Träger weiterhin Gefahren der Kontamination und Inkorporation bei gesundheitsschäd- lichen Gasen und Dämpfen.
Die Schutzkleidung Form 2 besteht aus einem Schutzanzug, der entsprechend der Lagebeur- teilung über einer flammenhemmenden Unterbekleidung getragen wird. Wegen der begrenz- ten Temperaturbeständigkeit der Schutzkleidungsmaterialien hat der Einsatzleiter über den Einsatz zur Brandbekämpfung gesondert zu entscheiden.

Schutzkleidung, bei der Handschuhe und Füßlinge nicht angearbeitet sind, sollen an den Über- gängen zu Schutzhandschuhen und Schutzstiefeln gesichert werden, z. B. mit geeignetem Klebeband.
Die Ausführung der Schutzkleidung Form 2 als Einmalschutzanzug ist zulässig.
Je nach Ausführung des Anzugmaterials können Chemikalien dieses durchdringen. Die Durch- dringungszeiten sind der Bedienungsanleitung/Beständigkeitsliste zu entnehmen und zu be- achten.


Schutzkleidung Form 2, Beispiele verschiedener Schutzanzüge für den A- B- oder C-Einsatz:

Abb. 5: Anzug mit zusätzlichen Schutzhandschuhen

Abb. 6: Anzug beispielhaft links mit und rechts ohne Schutz-
stiefel und -handschuhe

     
Abb. 7: Kontaminationsschutzanzug, nur für A-Einsatz  

Abb. 8: Fixierung des Anzuges an Schutzstiefel
und –handschuhen

 


Schutzkleidung Form 3
Die Schutzkleidung Form 3 schützt vor einer Kontamination mit festen, flüssigen und gasför- migen ABC-Gefahrstoffen. Sie ist einzusetzen, wenn Gefahren durch ABC-Gefahrstoffe einen umfassenden Schutz erforderlich machen.
Bei Schutzkleidung Form 3 kann je nach Bauart die Atemluftversorgung innerhalb oder außer- halb des Anzuges getragen werden.
Die Ausführung als Einmalschutzanzug ist zulässig.
Die Schutzkleidung Form 3 ist in der Regel nur unzureichend gegen hohe Temperaturen (Brände, Heißdampf) oder tiefe Temperaturen (verflüssigte Gase) beständig. Die Schutzklei- dung kann dabei ihre mechanische oder chemische Beständigkeit verlieren. Entsprechend der Lagebeurteilung ist eine flammenhemmende Unterbekleidung zu tragen.
Je nach Ausführung des Anzugmaterials können Chemikalien dieses durchdringen. Die Durch- dringungszeiten sind der Bedienungsanleitung/Beständigkeitsliste zu entnehmen und zu be- achten.


Abb. 9: Schutzkleidung Form 3, Beispiel eines Schutzanzuges für den A- B- oder C-Einsatz

*Quelle NLBK Niedersachsen