1.4 Aus- und Fortbildung
Für Einsätze in Verbindung mit ABC-Gefahrstoffen sind dafür ausgebildete Einsatzkräfte er- forderlich.
Die Ausbildung gliedert sich in:
- ABC-Einsatz,
- Führen im ABC-Einsatz,
- ABC-Dekontamination und
- ABC-Erkundung.
Die Mindestanforderungen an die Ausbildung sind in der FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilli- gen Feuerwehren“ festgelegt.
Für Einheiten, die für einen ABC-Einsatz vorgesehen sind, sind im jährlichen Ausbildungs- dienst mindestens einmal
- eine Fortbildung zu Einsätzen mit ABC-Gefahrstoffen einschließlich der Dekontami- nation sowie
- eine Übung im Einsatz mit ABC-Gefahrstoffen und
- eine Übung unter Einsatzbedingungen in Schutzkleidung Form 3 (siehe FwDV 7) durchzuführen.
Hierbei ist auf die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren sowie weiterer zuständiger Stel- len, z. B. Rettungsdienst, Polizei, Umweltbehörden, besonderer Wert zu legen.
*Quelle NLBK Niedersachsen