1.4 Aus- und Fortbildung

Für Einsätze in Verbindung mit ABC-Gefahrstoffen sind dafür ausgebildete Einsatzkräfte er- forderlich.
Die Ausbildung gliedert sich in:
-    ABC-Einsatz,
-    Führen im ABC-Einsatz,
-    ABC-Dekontamination und
-    ABC-Erkundung.
Die Mindestanforderungen an die Ausbildung sind in der FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilli- gen Feuerwehren“ festgelegt.
Für Einheiten, die für einen ABC-Einsatz vorgesehen sind, sind im jährlichen Ausbildungs- dienst mindestens einmal
-    eine Fortbildung zu Einsätzen mit ABC-Gefahrstoffen einschließlich der Dekontami- nation sowie
-    eine Übung im Einsatz mit ABC-Gefahrstoffen und
-    eine Übung unter Einsatzbedingungen in Schutzkleidung Form 3 (siehe FwDV 7) durchzuführen.
Hierbei ist auf die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren sowie weiterer zuständiger Stel- len, z. B. Rettungsdienst, Polizei, Umweltbehörden, besonderer Wert zu legen.

*Quelle NLBK Niedersachsen