1.5 Einsatz
In vielen Fällen müssen sich ersteintreffende Einsatzkräfte der Feuerwehr wegen fehlender oder nicht ausreichender Sonderausrüstung und Ausbildung darauf beschränken, erste Maß- nahmen zur Sicherung der Einsatzstelle und zur Rettung gefährdeter Personen einzuleiten. Hierbei trägt der Einsatzleiter eine besondere Verantwortung für die Sicherheit seiner Einsatz- kräfte. Er muss unverzüglich die Alarmierung weiterer ausgebildeter Einsatzkräfte mit der er- forderlichen Sonderausrüstung veranlassen (siehe 1.5.3.2, GAMS-Regel).
*Quelle NLBK Niedersachsen