1.5.1 Lagefeststellung
Bei der Erkundung des Schadenereignisses/der Schadenlage ist eine frühe Feststellung der Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt von entscheidender Bedeutung.
Es sind besonders zu erkunden:
- Ursache und Art der Beschädigung (Was ist passiert?)
- Art der freigesetzten Stoffe (Was tritt aus?)
- Gesamtstoffmenge und Menge pro Zeit (Wieviel tritt aus?)
- Ausbreitung des Stoffes (Wohin?)
• Möglichkeit des Eindringens des ABC-Gefahrstoffes in Erdreich, Gewässer oder Umgebungsatmosphäre;
• Möglichkeit des Eindringens des ABC-Gefahrstoffes in Kanalisation, tiefliegende Räume, Lüftungsanlagen innerhalb von Objekten oder Versorgungsleitungen;
• Möglichkeiten der besonderen Gefährdung der unmittelbaren oder mittelbaren Nachbarschaft.
- Richtigkeit der Erkundungsergebnisse, Plausibilitätsprüfung (Richtig?)
• Vergleich der Beförderungspapiere und der Kennzeichnung mit der Ladung durchführen
Zur eindeutigen Klärung der Eigenschaften vorhandener ABC-Gefahrstoffe und der von ihnen ausgehenden Gefahren, müssen die Einsatzkräfte alle zur Verfügung stehenden Infor- mationsmöglichkeiten nutzen. Die Ergebnisse sind in die Lagebeurteilung einzubeziehen.
Es gibt z. B. folgende Informationsmöglichkeiten:
- eigene Wahrnehmungen,
- Fachliteratur/Onlinedatenbank und
- ABC-Gefahrstoffnachweis an der Einsatzstelle.
Zur Informationsgewinnung wird folgendes Stufenkonzept angewendet (siehe vfdb-Richtlinie 10/05):
Stufe 1: Sofortinformation (z. B. Gefahrzettel, Feuerwehrpläne)
Stufe 2: Kurzinformation (z. B. Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Begleit- papiere, ERI-Cards)
Stufe 3: Detaillierte Information (z. B. Datenbanken, Nachschlagewerke)
Stufe 4: Experteninformation (z. B. ATF, TUIS, besondere Gefahrguteinheiten, Fach- berater ABC, sachkundige Personen)
Das Verfahren zur Feststellung des ABC-Gefahrstoffes oder der Stoffgruppe, insbesondere die Ermittlung der Stoffeigenschaften und der zu treffenden Einsatzmaßnahmen, kann an Ein- satzstellen zeitraubend und schwierig und in einigen Fällen, insbesondere bei B-Einsätzen, zeitnah nicht möglich sein. Oft stehen die notwendigen Unterlagen am Einsatzort nicht zur Verfügung. Dies macht es erforderlich, die (Feuerwehr-)Leitstellen, die auf diese Aufgaben entsprechend vorbereitet sein müssen, in die Stoffrecherche einzubeziehen und dort die be- nötigten Informationen abzurufen.
Bei der Übertragung von Daten ist auf die sichere Übermittlung sowohl von Produktnamen als auch den damit zusammenhängenden Informationen zur Einsatzleitung zu achten!
Die Übertragung erfolgt daher am besten schriftlich durch Verwendung sicherer Datendienste oder durch Buchstabieren mittels Buchstabiertafel gemäß FwDV/DV 800 „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz“ und FwDV/DV 810 „Sprech- und Datenfunkverkehr“.
Bei Schadenfällen in Betrieben, Lägern oder Umschlagstellen für ABC-Gefahrstoffe steht in der Regel neben betrieblichen Einsatzplänen sachkundiges Personal nur während der Arbeits- zeit zur Verfügung.
*Quelle NLBK Niedersachsen