1.5.3.1 Fahrzeugaufstellung

Bei der Fahrzeugaufstellung ist zu beachten, dass die Einsatzkräfte und Fahrzeuge einsatzfä- hig und ungefährdet bleiben. Bei unklarer Lage ist bei der vorläufigen Fahrzeugaufstellung eine sichere Entfernung, mindestens jedoch 50 m zum gemeldeten Objekt, einzuhalten. Der ungehinderte Zugang und die Aufstellung der Spezialkräfte an der Einsatzstelle sind sicherzu- stellen. Feuerwehren können in ihrem Zuständigkeitsbereich im Einzelfall davon abweichen, wenn die betroffenen Objekte im Vorfeld durch die Einsatzplanung bewertet wurden und be- sondere Einsatzpläne vorliegen.
Bei ABC-Einsätzen ist außerdem besonders zu beachten:
-    möglichst mit dem Wind anfahren;
-    auf Windrichtungsänderungen achten;
-    Fahrzeuge in Abhängigkeit vom Stoff (z. B. bei kalten oder Schwergasen) nicht in Senken aufstellen;
-    auf Gefälle im Gelände achten und
-    Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen.

Stehen Fahrzeuge aufgrund der Einsatzentwicklung im Gefahrenbereich, so gelten diese bis zum Nachweis des Gegenteils als kontaminiert und dürfen den Gefahrenbereich nicht verlas- sen.

*Quelle NLBK Niedersachsen