1.5.3.2 Erstmaßnahmen
In der ersten Einsatzphase kann es vorkommen, dass Einsatzkräfte nicht über eine umfas- sende ABC-Ausbildung und ABC-Ausrüstung verfügen. Sie können deshalb häufig nicht alle erforderlichen Einsatzmaßnahmen ergreifen. Sie können aber mindestens die folgenden Maßnahmen entsprechend der GAMS-Regel durchführen:
Gefahr erkennen
Absperren
Menschenrettung durchführen
Spezialkräfte alarmieren
Eine Sofort-Dekontamination (vgl. Ziffer 1.5.3.6) ist einzurichten. Der Brandschutz ist sicher- zustellen.
Zur Rettung von Menschenleben siehe unter 1.5.3.3 „Besondere Einsatzsituationen“.
*Quelle NLBK Niedersachsen