1.5.3.4 Ergänzende Maßnahmen
Diese Maßnahmen ergänzen die Erstmaßnahmen. Erstmaßnahmen und ergänzende Maß- nahmen können von ABC-Einsatzkräften getroffen werden und sind in der Regel bei allen ABC-Gefahrenlagen schnellstmöglich einzuleiten. Sie sind auch dann zu treffen, wenn Art, Eigenschaften und Menge der ABC-Gefahrstoffe noch nicht vollständig erkundet wurden.
Ergänzende Maßnahmen sind z. B.:
- Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben;
- Einsatzkräfte schützen;
- Dekontamination/Desinfektion vorbereiten;
- Brandbekämpfung im Gefahrenbereich vorbereiten;
- Informationen über den ABC-Gefahrstoff einholen;
- Sachkundige Personen hinzuziehen;
- zuständige Behörden beteiligen.
Parallel zu diesen Maßnahmen ist die Erkundung der Gefahrenlage voranzutreiben, um so früh wie möglich die speziellen Maßnahmen einzuleiten.
Besteht der Verdacht, dass abfließendes Wasser (z. B. Löschwasser) mit ABC-Gefahrstoffen kontaminiert ist, so müssen Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung (Löschwasser- rückhaltung) getroffen werden.
Bei der Ausbreitung luftgetragener ABC-Gefahrstoffe im Freien entscheidet der Einsatzleiter je nach Gefahrenlage, betroffene Personen unter gewissen Schutzvorkehrungen im Gefah- renbereich zu lassen oder diesen zu räumen.
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen:
*Quelle NLBK Niedersachsen