1.5.3.5 Gefahren-, Absperr- und Übergangsbereich

Bei allen ABC-Einsätzen sind um das Schadenobjekt ein Gefahrenbereich, ein Absperrbereich und ggf. ein Übergangsbereich zu bilden. Dabei sind bezüglich der möglichen Ausbreitung die meteorologischen und topographischen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Im Gefahrenbereich und im Übergangsbereich sind das Rauchen, Essen und Trinken verbo- ten.
Der Absperrbereich dient als Aufstell-, Bewegungs- und Bereitstellungsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst.
Der Übergangsbereich nimmt bei einem erweiterten Dekon-Platz die zusätzlichen Komponen- ten auf.
Folgende Abstände vom Schadenobjekt sind einzuhalten:
Gefahrenbereich (rot)
kürzester Abstand ca. 50 m
Zutritt nur für Einsatzkräfte unter geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Festlegen, Markieren und Sichern durch die Feuerwehr.


Absperrbereich (grün)
kürzester Abstand ca. 100 m
Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.

Markieren und Sichern in Absprache mit der Polizei.


Übergangsbereich (gelb)
kürzester Abstand ca. 50 m
Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte sowie ggf. betroffene oder verletzte Personen, die noch dekontaminiert werden müssen.
Markieren und Sichern durch die Feuerwehr.


Abb. 10: Schematische Darstellung von Gefahren-, Übergangs- und Absperrbereich


Bei der Festlegung der Grenzen sind die Windverhältnisse zu berücksichtigen.
Bereiche mit Verdacht auf Kontamination sind in den Gefahrenbereich mit einzubeziehen.
Ergibt die weitere Erkundung genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, so sind Gefah- ren-, Übergangs- und Absperrbereich entsprechend anzupassen. Ist weder eine Gefährdung der Umgebung zu erkennen, noch eine Gefahr außerhalb des Schadenobjektes gegeben, kann die Grenze des Gefahrenbereichs bis auf 5 m an das Schadenobjekt herangezogen werden.
Ist mit Sicherheit, z. B. durch Ortskenntnis oder weitere Erkundung, davon auszugehen, dass eine Gefährdung nur in einem bestimmten Teilbereich eines Gebäudes oder einer Anlage besteht, so kann die Grenze des Gefahrenbereichs auf Weisung des Einsatzleiters in das Gebäude oder die Anlage verlegt werden.
Bei bestehender Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahrenbereich erheblich zu erwei- tern und jede Deckungsmöglichkeit zu nutzen.

Schon bei der Festlegung von Gefahren- und Absperrbereich ist bei besonderen Lagen eine ausreichende Fläche für einen Übergangsbereich zu berücksichtigen. Der Übergangsbereich soll in der Dekon-Stufe III für mögliche Erweiterungen (siehe Dekon-Stufe III, Ziele) genutzt werden. Je nach Art der Erweiterung ist ein erheblicher Flächenbedarf erforderlich. Bei schwie- rigen örtlichen Gegebenheiten kann der Übergangsbereich auch über einen abgesperrten Kor- ridor erreichbar sein.

*Quelle NLBK Niedersachsen