10.1 Handscheinwerfer 

Der Handscheinwerfer ist ein netzunabhängiges Beleuchtungsmittel. Er dient in der Regel zum Ausleuchten beim Vorgehen an Einsatzstellen.  

 

Hinweise zur Sicherheit:

  • Die Eignung des Handscheinwerfers für explosionsgefährdete Bereiche ist zu beachten.

  • Der Handscheinwerfer darf nur in Verbindung mit für explosionsgefährdete Bereiche zugelassenen, geschlossenen Batterien oder Akkumulatoren verwendet werden.

  • Der Handscheinwerfer darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen geöffnet werden.

  • Der Handscheinwerfer darf nicht in Verbindung mit farbiger Vorsteckscheibe oder Gelblichtkalotte zur Warnung im Straßenverkehr verwendet werden. Hierfür sind ausschließlich zugelassene Warnleuchten zu verwenden.