10.2 Kopfleuchte
Die Kopfleuchte ist ein netzunabhängiges Beleuchtungsmittel. Sie dient zum Ausleuchten beim Vorgehen in engen Räumen und bei Arbeitsverrichtungen, bei denen beide Hände frei sein müssen.
Der Lampenkörper der Kopfleuchte wird am Feuerwehrhelm nach Angaben des Helmherstellers befestigt.
Hinweise zur Sicherheit:
- Die Eignung der Kopfleuchte für explosionsgefährdete Bereiche ist zu beachten.
- Die Kopfleuchte darf nur in Verbindung mit den dafür vorgeschriebenen zugelassenen Batterien oder Akkumulatoren verwendet werden.
- Die Kopfleuchte darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen geöffnet werden.
- Die Kopfleuchte darf nicht in Verbindung mit farbigen Vorsteckscheiben zur Warnung im Straßenverkehr verwendet werden. Hierfür sind ausschließlich zugelassene Warnleuchten zu verwenden.