18.1.5 Retten mit Sprungtuch

Das Retten mit Sprungtuch ist nur zulässig bei Absprunghöhen bis zu 8 m.

Das Retten mit Sprungtuch erfordert zum Halten mindestens 16 Feuerwehrangehöri-ge. Das Sprungtuch wird auf Befehl des Einheitsführers außerhalb des Sprungberei-ches einsatzbereit gemacht.  

Das Sprungtuch wird im einsatzbereiten Zustand mit Untergriff am Umfassungsseil (Halteseil) straff in Brusthöhe gehalten und unter die Absprungstelle getragen.

Für einen sicheren Stand ist jeweils ein Fuß zurückzusetzen. Die Ellenbogen dürfen nicht am Oberkörper abgestützt werden.

Der Einheitsführer steht möglichst so, dass er die zu rettende Person und die Haltemannschaft überblicken und die zu erwartende Sprungrichtung beurteilen kann.

 

Der Einheitsführer weist die Haltemannschaft ein. Er bestimmt so mit Handzeichen und durch Zuruf die erforderliche Stellung des Sprungtuches.

 

„rechts“  
„links“         in Blickrichtung auf das Objekt

„vor“           zum Objekt hin

„zurück“      vom Objekt weg

 

Auf das Kommando des Einheitsführers:

  „Achtung – Sprung – zieht!“

zieht die Mannschaft am Umfassungsseil (Halteseil) kräftig nach außen, um ein Durchschlagen der zu rettenden Person zu verhindern.

Bei Übungen dürfen nur geeignete Fallkörper, maximal 50 kg schwer, verwendet werden. Abwurfhöhe höchstens 6 m.